Ein Autofahrer kollidierte auf einer Autobahn mit einer Fahrerin , die vor ihm auf die Überholspur gewechselt war. Obwohl der Mann den Unfall nicht verhindern konnte, musste er sich an dem Schaden der Frau beteiligen, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

Wer auf der Autobahn das Richttempo 130 um mehr als 30 Kilometer pro Stunde überschreitet, kann bei einem Unfall zu einer Mithaftung von 25 Prozent herangezogen werden. So entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 15. November 2022 (7 U 41/22).

Die Klägerin war Mitte Februar 2020 mit ihrem Pkw mit einer Geschwindigkeit von etwa 120 bis 140 Kilometer pro Stunde auf der rechten Fahrspur einer Autobahn unterwegs, als sie wegen langsamer fahrender Fahrzeuge auf die Überholspur wechseln wollte. Dabei kollidierte sie mit dem Fahrzeug des Beklagten, das sich von hinten mit gut 200 km/h näherte.

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