Nach einer aktuellen Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. steigt der Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger für eine stationäre Pflege im Durchschnitt zahlen muss, weiter. Auch regional gibt es diesbezüglich deutliche Unterschiede.

Die vor Kurzem veröffentlichte Statistik des Verbandes der Ersatzkassen e.V. verdeutlicht, dass ein Pflegebedürftiger im Durchschnitt für eine stationäre Pflege trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aktuell 2.068 Euro selbst tragen muss. Vor einem Jahr lag der Eigenanteil noch unter 2.000 Euro. Zudem gibt es hohe regionale Unterschiede. Während beispielsweise in Sachsen-Anhalt im Schnitt 1.465 Euro für eine stationäre Pflege vom Pflegebedürftigen verlangt werden, sind es in Nordrhein-Westfalen über zwei Drittel mehr, nämlich 2.460 Euro.

Seit rund vier Jahren haben sich die Leistungen der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung (SPV) für eine stationäre Pflege nicht verändert. Je nach Pflegegrad des Pflegebedürftigen wird ein Pauschalbetrag für die Pflege, Betreuung und medizinische Behandlung im Pflegeheim bezahlt. Pflegebedürftige, die stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, erhalten auch in 2021 von der SPV monatlich 125 Euro bei Pflegegrad 1, 770 Euro bei Pflegegrad 2, 1.262 Euro bei Pflegegrad 3, 1.775 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.005 Euro bei Pflegegrad 5.

Eine jüngst veröffentlichte Statistik des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (VDEK) belegt, dass diese Pauschalbeträge der SPV bei Weitem nicht ausreicht, um die tatsächlichen Kosten einer stationären Pflege zu decken. Nach den aktuellen VDEK-Daten musste ein Pflegebedürftiger zum Stichtag 1. Januar 2021 ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu den Leistungen der SPV für eine stationäre Pflege im bundesweiten Durchschnitt 2.068 Euro jeden Monat selbst tragen. Das sind 128 Euro beziehungsweise 6,6 Prozent mehr als noch am 1. Januar 2020, damals betrug der monatliche Eigenanteil 1.940 Euro.

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