Nicht jedes Alltagsgeschäft, vom Kaufvertrag einer Ware bis hin zu beauftragten Handwerkern oder abgeschlossenen Verträgen mit Dienstleistern, verläuft für den betroffenen Verbraucher zur Zufriedenheit. Wer seine Rechte kennt, kann sich wehren und eventuell Forderungen fristgerecht stellen.

Probleme nach einem Warenkauf, falsche Mietnebenkosten-Abrechnungen, fehlerhaft durchgeführte Autoreparaturen bis hin zu horrenden Stornogebühren für eine nicht angetretenen Reise – die Liste der möglichen Alltagsärgernisse ist lang. Doch jeder Verbraucher hat bestimmte Rechte gegenüber seinen Vertragspartnern, um sich gegen ungerechtfertigte Benachteiligungen, aber auch gegen unseriöse Machenschaften zur Wehr zu setzen. Ein Webportal eines Bundesministeriums informiert umfassend über die entsprechenden Verbraucherrechte

Jeder schließt im Laufe der Zeit zahlreiche Alltagsverträge ab, vom Warenkauf über die Beauftragung von Handwerkern bis hin zu Verträgen mit Versicherungen, Banken, Energie- und Telekommunikations-Dienstleistern sowie Reise- und Mietverträgen. Nicht immer ist man jedoch mit der Lieferung oder Leistung des Vertragspartners zufrieden.

Verbraucher sollten daher wissen, was ihnen zum Beispiel im Falle einer mangelhaften Ware oder einer ungenügenden Leistung des Vertragspartners zusteht und wie sie diese Verbraucherrechte einfordern können. Entsprechende Informationen enthält beispielsweise das Verbraucherportal „Wissen wappnet“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

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