Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht und neben der Rente zusätzliche Erwerbseinkünfte hat, kann sich freuen, da es ab 2023 deutliche finanzielle Erleichterungen gibt.

Wer vor einem bestimmten Alter neben einer gesetzlichen Altersrente ein weiteres Einkommen als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger erhält, musste bisher mit einer Rentenkürzung rechnen, wenn der Hinzuverdienst über einer festgelegten Grenze lag. Ab 2023 entfällt diese Regelung.

Vor Kurzem hat der Bundestag das von der Bundesregierung eingebrachte 8. SGB-IV-Änderungsgesetz beschlossen. Damit entfällt ab 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze für alle Bezieher einer vorzeitigen gesetzlichen Altersrente.

Der Wegfall der Hinzuverdienstregelung gilt jedoch nicht für die Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und auch nicht für die Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten, also die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente.

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