Dass viele sich einen möglichst frühen Ruhestand wünschen, belegt die Anzahl der Anträge für eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren.

Im Juli 2014 wurde die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, bekannt auch als Rente ab 63 Jahren, in Deutschland eingeführt. Seit 2016 entfallen rund 30 Prozent aller in einem Kalenderjahr neu gestellten Anträge auf eine Altersrente auf diese Rentenart. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Neuanträge für die Rente ab 63 Jahren seit 2016 auf einen neuen Höchstwert gestiegen – und das, obwohl die Voraussetzungen für diese Rentenart besonders hoch sind.

Es gibt verschiedene gesetzliche Altersrentenarten, die man aktuell beantragen kann. Dazu gehört die seit Juli 2014 mögliche Altersrente für besonders langjährig Versicherte – auch Rente ab 63 genannt. Anspruch darauf hat nur, wer eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat und die Wartezeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt. Wer 1951 oder 1952 geboren wurde und die Wartezeit erfüllte, konnte mit 63 Jahren eine solche Rente beanspruchen. Seit 2016 erhöht sich das frühestmögliche Renteneintrittsalter für alle, die später geboren wurden, schrittweise auf 65 Jahre.

Sein jeweiliges Renteneintrittsalter für eine solche Rentenart kann jeder individuell im Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner online im Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung (DRV) selbst ermitteln. Die Rente ab 63 Jahren hat im Vergleich zu allen anderen aktuellen Rentenarten die höchste geforderte Wartezeit, nämlich 45 Jahre: Bei der regulären Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, werden beispielsweise nur fünf Jahre Wartezeit gefordert. Dennoch sind die zweithäufigsten gestellten Altersrentenanträge pro Jahr, Anträge auf eine Rente ab 63 Jahren.

Lesen Sie hier weiter:

https://www.versicherungsjournal.de/pressedienst/verbraucher/19607.html