Inwieweit ein Selbstständiger, der seinen Pkw beruflich und privat nutzt, nach einem unverschuldeten Unfall von dem gegnerischen Kfz-Versicherer eine Nutzungsausfall-Entschädigung verlangen kann, belegt ein Gerichtsfall.

Ein Selbstständiger, der seinen Pkw sowohl beruflich als auch privat nutzt, hat nach einem unverschuldeten Unfall einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfall-Entschädigung. Er darf vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht darauf verwiesen werden, seinen konkreten Gewinnausfall wegen der Nichtnutzbarkeit seines Fahrzeugs nachweisen zu müssen. So hat das Amtsgericht Altenkirchen in einem Urteil (Az.: 71 C 340/21) entschieden.

Der Pkw eines selbstständigen Unternehmensberaters war bei einem Unfall erheblich beschädigt worden. Fest stand zudem, dass der Kfz-Haftpflichtversicherers des Unfallgegners für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Strittig war jedoch, ob und für wie lange dem Freiberufler für die Zeit der Reparatur seines Autos die Zahlung einer Nutzungsausfall-Entschädigung zustand.

Der Mann konnte zwar nachweisen, dass er unter anderem wegen der Nachbestellung von Ersatzteilen sowie aus Kapazitätsgründen der Werkstatt 63 Tage lang auf sein Fahrzeug verzichten musste. Trotz allem hielt der Versicherer lediglich eine Zeit von maximal 38 Tagen für angemessen und ausreichend.

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