Ein Gericht hatte die Frage zu klären, ob der Vermieter oder der Mieter für die Mehrkosten einzustehen hat, wenn es wegen eines defekten Toilettenspülkastens zu einem großen Wasserverlust kommt.

Erhöht sich in gemieteten Räumen infolge eines monatelang nicht entdeckten Defekts eines Toilettenspülkastens der Wasserverbrauch, ist in der Regel der Mieter und nicht der Vermieter für die dadurch entstandenen Mehrkosten verantwortlich. Das hat das Landgericht Hanau mit Beschluss entschieden (Az.: 2 S 123/19) und damit ein Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Ein Mieter wurde im Rahmen einer Betriebskosten-Abrechnung aufgefordert, Mehrkosten in Höhe von rund 1.800 Euro zu zahlen. Diese waren durch einen erhöhten Wasserverbrauch verursacht worden. Wie sich herausstellte, war der Mehrverbrauch durch einen Defekt innerhalb des Spülkastens der Toilette verursacht worden. Den hatte der Mieter nach eigenen Angaben monatelang nicht entdeckt.

Letzteres wollte ihm sein Vermieter nicht glauben. Er verklagte den Mieter daher auf Ersatz der Mehrkosten. Zu Recht, urteilten sowohl das in erster Instanz mit dem Fall befasste Hanauer Amtsgericht als auch das Landgericht der Stadt. Das hatte sich mit einem Antrag des Mieters auf Bewilligung von Prozesskosten für ein Berufungsverfahren zu befassen.

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