Es gibt manche Unfälle, die Kinder erleiden können, die über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Dies gilt jedoch bei Weitem nicht für jeden Unfall. Und selbst wenn die gesetzliche Unfallversicherung leistet, bietet sie keinen ausreichenden finanziellen Schutz.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei vielen Unfällen, die Kinder erleiden können, nicht. Und auch bei den Unfallarten, für die ein gesetzlicher Unfallschutz besteht, reichen die gesetzlich festgelegten Unfallleistungen in der Regel nicht, um ein Kind beispielsweise nach einer unfallbedingten Invalidität umfassend abzusichern.

In der Regel stehen Kinder bei Unfällen im Kindergarten, in der Krippe, im Hort, in der Kindertagesstätte, in der Schule und Hochschule sowie auf dem Hin- und Rückweg dorthin unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz fallen jedoch die meisten anderen Unfälle. Darunter fallen auch die statistisch häufigsten Unfälle, nämlich die Freizeitunfälle wie Unfälle zu Hause, beim Spielen, beim Einkaufen oder bei Freunden.

Auch im Rahmen eines Kindergarten- oder Schulbesuchs sind private Tätigkeiten nicht versichert. Verlässt beispielsweise ein Schüler den direkten Schulweg, um beim Supermarkt eine Kleinigkeit einzukaufen und verunfallt dabei, greift der gesetzliche Unfallschutz nicht. Doch selbst, wenn für ein Unglück ein gesetzlicher Unfallschutz besteht, sind die entsprechenden gesetzlichen Versicherungsleistungen bei schweren Unfallfolgen nicht ausreichend, um dauerhaft finanziell gut abgesichert zu sein.

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