Eigentum verpflichtet – das gilt auch für Immobilien- und Grundstücksbesitzer. So müssen sie nicht nur an ihre Räum- und Streupflicht denken, auch sonst haben Hauseigentümer dafür zu sorgen, dass kein anderer durch ihre Immobilie oder ihr Grundstück zu Schaden kommt.
Ein Immobilieneigentümer ist gesetzlich verpflichtet, Risiken durch das Haus, das Grundstück und mitunter sogar durch die anliegenden Gehwege, die andere gefährden könnten, zu beseitigen. Die wohl bekannteste ist die Räum- und Streupflicht auf den Zufahrten und umliegenden Gehwegen. Daneben gibt es auch andere sogenannte Verkehrssicherungs-Pflichten, die ein Hausbesitzer beachten sollte.
Grundsätzlich muss ein Haus-, Wohnungs- und/oder Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungs-Pflicht dafür sorgen, dass keiner durch eine Gefahr, die vom Haus oder vom Grundstück ausgeht, zu Schaden kommt. Konkret muss diesbezüglich ein Besucher, Mieter oder zum Beispiel auch ein Postbote gefahrlos zum Haus hin- und wieder zurückgehen können. Ebenfalls muss ein Passant ohne Risiko auf dem Weg, der an das Grundstück angrenzt, laufen können.
Das Haus und das Grundstück müsses so intakt sein, dass bei normalen Windverhältnissen keine Gefahr besteht, dass Personen oder Sachen von herabfallenden oder umstürzenden Hausteilen wie einem losen Dachziegel oder von einem morschen Baum getroffen werden.
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