Bei dauerhaften oder auch plötzlich extreme Minustemperaturen drohen Hausbesitzern und Mietern teure Schäden durch gefrorene wasserführende Leitungen. Welche Präventivmaßnahmen, solche Frostschäden verhindern können.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) werden den Gebäudeversicherern jedes Jahr zwischen 30.000 und 40.000 Schäden an versicherten Gebäuden durch gefrorene wasserführende Leitungen und Rohre gemeldet. Experten erklären, wie sich solche Schäden verhindern lassen.

In einer Gebäudeversicherung sind üblicherweise Leitungswasserschäden am versicherten Gebäude wie an den Wänden, Decken, Böden sowie an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen wie Tapeten, fest verbauten Heizkörpern, Parkettböden oder verklebten Teppichen mitversichert. Auch eine Hausratversicherung deckt Leitungswasserschäden, die am Inventar des Haushaltes wie an Möbeln, Bildern, Elektrogeräten und lose verlegten Teppichen entstehen, ab. Leitungswasserschäden sind Schäden, die durch ein bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind.

Ursachen für solche Schäden können Installationsfehler sowie ein fehlerhaftes oder ungeeignetes, aber auch ein veraltetes oder durch Korrosion oder Frost geschädigtes Material der Wasserzuleitung sein. Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zahlen die Gebäudeversicherer jährlich für rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden – davon sind 30.000 bis 40.000 dieser Schäden die Folge von gefrorenen Wasserleitungen. Die Schadenhöhe der durch Frost verursachten Leitungswasserschäden liegt zwischen 120 und 150 Millionen Euro im Jahr.

Lesen Sie hier weiter:

https://www.versicherungsjournal.de/pressedienst/verbraucher/19545.html