Ob man von einem Waldbesitzer Schadenersatz verlangen kann, wenn man als Spaziergänger in dessen Wald stolpert und dabei zu Schaden kommt, zeigt ein Gerichtsurteil.

Wird dem Besucher eines Waldes eine Stolperfalle zum Verhängnis, so kann er den Waldbesitzer in der Regel nicht dafür verantwortlich machen. Das hat das Landgericht München I in einem Gerichtsverfahren entschieden

Eine Frau wollte in einem Wald Pilze sammeln. Dabei verfing sie sich in einem durch Blätter überdeckten Drahtgeflecht und stürzte. Sie zog sich eine komplizierte Fraktur eines ihrer Sprunggelenke zu. Bei dem Drahtgeflecht handelte es sich mutmaßlich um die Überreste eines ehemaligen Wildverbisszauns, die von dem Besitzer des Waldes nicht beseitigt worden waren.

Die Pilzsammlerin verklagte ihn daraufhin auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von insgesamt rund 40.000 Euro. Die Frau warf dem Waldbesitzer vor, seine Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt zu haben. Denn er hätte die Stolperfalle entfernen oder zumindest vor ihr warnen müssen. Dem wollten sich die Richter des Münchener Landgerichts nicht anschließen. Sie wiesen die Klage der Frau als unbegründet zurück.

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