Obwohl die gesetzliche Rentenversicherung bei einer unfall- oder krankheitsbedingten dauerhaften Berufsunfähigkeit für die meisten keinen Schutz bietet, haben immer noch zahlreiche Erwerbstätige für diesen Fall nicht vorgesorgt.

Schon seit Ende 2000 gibt es eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente nur noch für Betroffene, die vor dem 2. Januar 1962 geboren wurden, also aktuell 59 Jahre oder älter sind. Alle anderen Erwerbstätigen, die aufgrund eines körperlichen oder psychischen Leidens nicht oder nur stark eingeschränkt in der Lage sind, ihrem bisherigen Beruf nachzugehen, haben keinen solchen Anspruch. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, den Einkommensverlust wegen einer Berufsunfähigkeit abzusichern.

Es kommt häufig vor, dass Erwerbstätige aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles längere Zeit oder sogar dauerhaft ihrem bisher ausgeübten oder erlernten Beruf nicht mehr nachgehen können. Im Durchschnitt wird nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) rund jeder vierte Arbeitnehmer während seines Erwerbslebens längere Zeit oder dauerhaft berufsunfähig.

„Die Vereinigung der deutschen Versicherungs-Mathematiker hat berechnet, dass heute 30-jährige Frauen eine Wahrscheinlichkeit von 26 Prozent haben, berufsunfähig zu werden. Bei ihren männlichen Altersgenossen liegt die Wahrscheinlichkeit bei 24 Prozent. Was die Statistik auch zeigt: Berufsunfähigkeit trifft sowohl jüngere als auch ältere Arbeitnehmer. Wer 2016 berufsunfähig wurde, war im Schnitt 44 Jahre alt“, so eine weitere Ausführung des GDV. Dennoch hat ein Großteil der Erwerbstätigen keinen ausreichenden finanziellen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit.

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