Wie vorsichtig man sein sollte, wenn man aus einer Parkbucht ausfährt, verdeutlicht ein Gerichtsstreit.

Ein Autofahrer, der aus einer Parkbucht am Fahrbahnrand oder von einem Parkstreifen aus in den fließenden Verkehr einfahren will, hat sich so zu verhalten, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Notfalls muss er sich einweisen lassen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Viersen hervor (31 C 244/21).

Eine Frau war mit dem Pkw eines Bekannten rückwärts aus einer Parkbucht hinausgefahren. Unmittelbar vor dem Einfädeln in den fließenden Verkehr war sie mit einem von hinten kommendem Auto zusammengestoßen.

Der Halter des Wagens, den die Frau nutzte, verklagte den Pkw-Fahrer, der mit dem ausparkenden Auto kollidiert war.

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