Immer mehr Mieter und Wohnungseigentümer schaffen sich ein sogenanntes Balkonkraftwerk an. Bestimmte Risiken können jedoch zur Zerstörung der Mini-Photovoltaikanlage führen. Aber nicht immer ist dafür eine separate Versicherung notwendig.

Vermehrt sieht man hierzulande Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, zur Stromerzeugung für den Eigenbedarf auf Balkonen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. verdeutlichte jüngst, wann eine solche Mini-Photovoltaikanlage automatisch in einer bestehenden Hausratversicherung gegen Beschädigungen beispielsweise durch Brand oder Blitzschlag abgesichert sind.

Mieter oder Wohnungseigentümer können mit einem Steckersolargerät, auch als Balkonkraftwerk bezeichnet, ihren eigenen Sonnenstrom erzeugen. Diese kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von derzeit bis 600 Watt und ab 2024 bis maximal 800 Watt, werden meist am Balkon oder sonst irgendwo außen am Haus befestigt und einfach mit der Steckdose verbunden.

„Mieter sollten vor einer Installation zuerst ihren Mietvertrag auf entsprechende Regelungen prüfen. Idealerweise gehen sie auf ihren Vermieter zu und holen sich die Erlaubnis für das Balkonkraftwerk ein. Wird die Solaranlage etwa an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht, ist die Zustimmung des Vermieters häufig notwendig.“ Dies rät der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

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