Inwieweit ein Marktbesucher, der über ein Stromkabel, das über den Fußgängerüberweg zu Marktständen verläuft, stolpert und sich dabei schwer verletzt, Anspruch auf Schmerzendgeld und Schadenersatz vom Marktbetreiber und den Standbesitzern haben kann, zeigt ein Gerichtsurteil.

Stolpert ein Fußgänger in unmittelbarer Nähe eines Wochenmarktes über ein auf einem Fußgängerüberweg quer zur Gehrichtung verlaufendes Kabel, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht des Marktbetreibers. Das hat das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil entschieden (7 U 173/22).

Eine 74-jährige Frau wollte – von einem Wochenmarkt kommend – einen in unmittelbarer Nähe befindlichen Fußgängerüberweg überqueren. Dabei stolperte sie über zwei quer zu ihrer Gehrichtung verlaufende Stromkabel. Die waren dort zur Versorgung von Marktständen verlegt worden.

Die Kabel waren nicht am Boden befestigt und auch nicht mit Kabelbrücken oder -matten gesichert worden. Sie wurden nach Angaben der Verunfallten zwar von ihr wahrgenommen. Doch in dem Augenblick, als sie sie überqueren wollte, gerieten die Hindernisse nach ihren Angaben in Bewegung. Bei dem dadurch ausgelösten Sturz habe sie eine schwere Armverletzung erlitten.

Selbst verschuldeter Sturz?

Für ihre Verletzung machte die Rentnerin gesamtschuldnerisch den Betreiber des Marktes sowie die Besitzer zweier Marktstände verantwortlich, deren Stände mit Hilfe der Kabel mit Strom versorgt wurden.

Der Marktbetreiber und die Marktstandbesitzer waren sich keiner Schuld bewusst. Sie waren der Ansicht, dass die Marktbesucherin sich ihren Sturz selbst zuzuschreiben habe, denn in Bereichen von Wochenmärkten müssten Passanten mit derartigen Stolperfallen rechnen und sich darauf einstellen.

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