Zum ersten Mal seit 2010 gibt es für die westdeutschen Bezieher einer gesetzlichen Rente zur Jahresmitte keine Rentenerhöhung. Nur in Ostdeutschland können sich die Rentner auf mehr Geld freuen.

Jetzt steht es endgültig fest, was sich bereits im November letzten Jahres abzeichnete. Aufgrund der gesunkenen Löhne in 2020 wird es für die Rentenbezieher in Westdeutschland keine Rentenerhöhung geben. Die Rentenbezieher in Ostdeutschland erhalten dagegen 0,72 Prozent mehr Rente. Diese Erhöhung fußt jedoch nur auf der gesetzlich festgelegten schrittweisen Rentenanpassung an das Rentenniveau der alten Bundesländer.

Jährlich legt die Bundesregierung im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Kriterien fest, ob und wie hoch eine Anpassung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli des aktuellen Jahres ausfällt. Vor Kurzem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben, dass es für die rund 17 Millionen Bezieher einer gesetzliche AltersrenteErwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente in Westdeutschland keine Rentenanpassung geben wird. Das letzte Jahr ohne Rentenanpassung liegt elf Jahre zurück, nämlich 2010.

Nur die über vier Millionen Rentenbezieher in den neuen Bundesländern erhalten zum 1. Juli 2020 eine Rentenerhöhung von 0,72 Prozent. Damit bleibt der Rentenwert, welcher für die Berechnung der Höhe der gesetzlichen Rente relevant ist, auch nach dem 1. Juli 2021 in den alten Bundesländern bei 34,19 Euro, steigt aber in den neuen Bundesländern von 33,23 Euro auf 33,47 Euro. Im Vergleich dazu: Zum 1. Juli 2020 wurden die Rentenbezüge in Westdeutschland noch um 3,45 Prozent und in Ostdeutschland sogar um 4,20 Prozent erhöht.

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