Keiner kann sich sicher sein, dass er während einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall jederzeit in der Lage ist, Fragen zur gewünschten medizinischen Behandlung selbst zu beantworten. Eine Patientenverfügung hilft, damit die eigenen Wünsche auch in diesen Fällen zählen.

Ein Verkehrsunfall, ein Schlaganfall oder eine Demenz – jeder kann praktisch jederzeit und überall in die Lage kommen, dass er bedeutende Fragen zu seiner medizinischen Behandlung und Betreuung nicht mehr selbst beantworten kann. Für diesen Fall ist die Patientenverfügung gedacht, damit alle, die den Betroffenen betreuen, medizinisch behandeln oder pflegen, wissen, welchen Maßnahmen er zustimmen oder welche er ablehnen würde. Damit die Verfügung bindend ist, muss sie jedoch bestimmte Kriterien aufweisen.

Es gibt Situationen, da ist man körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage, zu entscheiden oder auch mitzuteilen, welchen medizinischen Maßnahmen man zustimmt oder ob man mit einer Unterbringung in einem Pflegeheim einverstanden ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man nach einem Unfall oder infolge einer Krankheit im Koma liegt oder auch an einer starken Demenz leidet.

Mithilfe einer sogenannten Patientenverfügung kann jeder Erwachsene im Voraus individuell festlegen, welche Vorgehensweise er wünscht – und natürlich auch, welche nicht. Diese Anweisungen sind unter anderem für die Ärzte, das Pflegepersonal, einen Betreuer, aber auch für Bevollmächtigte und das Gericht bindend.

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