Inwieweit ein Verkehrsteilnehmer, der einen anderen grob fahrlässig zur Vollbremsung zwingt, dafür haften muss, wenn es bei dem Fahrzeug, das stark abbremsen musste, zu Schäden allein durch das bremsbedingte Verrutschen der Kfz-Ladung gekommen ist, hatte ein Gericht zu klären.

Ein Pkw-Fahrer hatte durch ein grob verkehrswidriges Wendemanöver die Vollbremsung eines Lkw verursacht. Dabei wurde dieser beschädigt, weil seine unzureichend gesicherte Ladung verrutschte. In diesem Fall liegen die Voraussetzungen für eine Haftung des Pkw-Halters auch ohne Kollision der beiden Fahrzeuge vor. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Gerichtsverfahren entschieden (Az.: 9 U 66/19).

Ein Lkw-Fahrer musste auf einer Bundesstraße wegen eines grob verkehrswidrigen Wendemanövers eines Pkw-Fahrers zur Vermeidung einer Kollision eine Vollbremsung einleiten. Dadurch verrutschte die Ladung gegen die Stirnwand und verursachte an dem Lkw einen Schaden von 7.300 Euro. Den wollte sich der Besitzer und Halter des Lkws von dem Fahrer des Pkws beziehungsweise von dessen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzen lassen.

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