Ist ein Unfall passiert, stellt sich für viele die Frage, ob sie die Polizei hinzuziehen müssen oder nicht. Experten erklären, in welchen Fällen es unbedingt sinnvoll ist, die Polizei zu rufen und wann davon abgesehen werden kann.

Nicht nur bei Verkehrsunfällen mit Verletzten oder schweren Sachschäden ist es wichtig, die Polizei zu rufen. Selbst bei Unfällen mit einem kleineren Blechschaden kann es unter bestimmten Kriterien notwendig sein, die Polizei zu verständigen, wie aus Angaben der Polizei und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hervorgeht.

Letztes Jahr wurde die Polizei hierzulande zu fast 2,67 Millionen Verkehrsunfällen gerufen. Doch nicht bei jedem Unfall ist dies notwendig. So benötigen die Unfallbeteiligten laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. bei Bagatellunfällen, also Unfällen, bei denen nur kleinere Blechschäden entstanden sind, für die Schadenregulierung in der Regel keine polizeiliche Unfallaufnahme.

Sinnvoll ist es, dass die Unfallbeteiligten gemeinsam ein Unfallprotokoll mit mindestens folgenden Angaben anfertigen und an die Kfz-Versicherer senden: Name, Adresse und amtliches Kennzeichen der Unfallbeteiligten, Unfallort und Zeit sowie Schilderung und Skizze des Unfallhergangs, Namen und Adressen von Zeugen sowie Bilder vom Unfallort und den Unfallschäden. Ein Europäischer Unfallbericht, der meist kostenlos beim Kfz-Versicherer oder im Webportal des GDV Dienstleistungs-GmbH erhältlich ist, hilft dabei, keine wichtigen Daten beim Unfallprotokoll zu vergessen.

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