Ab dem 1. März müssen Besitzer von Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Kleinkrafträdern ihr bisheriges Versicherungs-Kennzeichen austauschen, denn ab dann ist ein blaues Nummernschild notwendig.

Immer im Frühjahr, genauer gesagt am 1. März eines Jahres, beginnt für alle Arten von Kleinkrafträdern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen sowie motorisierten Krankenfahrstühlen ein neues Versicherungsjahr. Ab diesem Zeitpunkt muss das bisherige schwarze-weiße durch ein blau-weißes Versicherungs-Kennzeichen ausgewechselt werden. Anderenfalls droht eine Strafe.

Für zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie für Elektrokleinstfahrzeuge ist zwar keine Zulassung bei der Zulassungsstelle vorgeschrieben. Sie benötigen für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr aber ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen – bei Elektro-Kleinstfahrzeugen eine Versicherungsplakette – als Bestätigung, dass der gesetzlich notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Gültig ist ein solches Kennzeichen oder eine solche Plakette nur, wenn es für das aktuelle Versicherungsjahr gilt.

Ein Versicherungsjahr beginnt frühestens zum 1. März und läuft spätestens am 28. oder bei Schaltjahren am 29. Februar des nächsten Jahres ab, das heißt, für jedes Versicherungsjahr benötigt der Kfz-Halter eine neue Versicherungs-Bestätigung. Ob die Kfz-Haftpflichtversicherung für das laufende Versicherungsjahr gilt, zeigt die Farbe des Versicherungs-Kennzeichens oder der Versicherungsplakette und ist so auf einen Blick erkennbar. Denn die Kennzeichenschrift ist abwechselnd je nach Versicherungsjahr blau, grün oder schwarz auf weißem Untergrund.

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