Verunfallt ein Arbeitnehmer während einer betrieblichen Veranstaltung und verletzt sich dabei, kann er Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, sofern das Event bestimmte Merkmale aufweist.

Viele Firmen möchten gerade zum Jahresende mit einem Betriebsfest, wie einer Weihnachtsfeier, ihre Mitarbeiter belohnen und zugleich den innerbetrieblichen Zusammenhalt stärken. Ein Mitarbeiter steht während eines solchen Events jedoch nur unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Eine betriebliche Veranstaltung muss laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) vier Voraussetzungen erfüllen, damit die Firmenmitarbeiter auf dem Event sowie auf dem Hin- und Rückweg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Es muss sich um eine Veranstaltung des Arbeitgebers handeln. Die Firma muss das Event mit dem Ziel durchführen, „das Betriebsklima zu stärken und die Verbundenheit der Beschäftigten untereinander zu fördern“.

Des Weiteren muss die Unternehmensleitung oder ein Beauftragter an der Veranstaltung teilnehmen. Außerdem muss die Teilnahme am Event allen Mitarbeitern der Firma offenstehen. Es spielt übrigens keine Rolle, wie viele Personen tatsächlich beim Firmenevent sind und ob die Veranstaltung auf dem Betriebsgelände, in einem Restaurant oder auch im Freien stattfindet.

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