Es gibt diverse Faktoren, die zu beachten sind, um festzustellen, inwieweit ein Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Für das Steuerjahr 2023 ist die Abgabefrist für steuerpflichtige Rentner der 2. September 2024.

Ob die Einkünfte eines Rentners steuerpflichtig sind, hängt unter anderem von der Art und der Höhe ab. Bei der gesetzlichen Rente spielt zudem der Rentenbeginn eine wichtige Rolle. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen über den im jeweiligen Kalenderjahr geltenden Grundfreibetrag, muss der Rentner eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Letztes Jahr lag der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro, in diesem Jahr sind es 11.604 Euro.

Liegt das zu versteuernde Gesamteinkommen eines Rentners unter dem sogenannten Grundfreibetrag, fällt für den Betroffenen keine Einkommensteuer an. Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass das zum Existenzminimum notwendige Einkommen nicht noch durch Steuern gemindert wird.

Im Jahr 2020 lag der jährliche Grundfreibetrag bei 9.408 Euro, 2021 bei 9.744 Euro und 2022 bei 10.347 Euro. Für das Steuerjahr 2023 sind es 10.908 Euro und in 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro. Bei Ehepaaren, die steuerlich zusammen veranlagt werden, gilt der doppelte Wert.

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