Wie es sein kann, dass ein Autofahrer, der auf einer vorfahrtsberechtigten Straße unterwegs ist, dennoch zu einem erheblichen Anteil für einen Unfall haften muss, bei dem er mit einem aus einer Seitenstraße herausfahrenden Pkw kollidierte, zeigt ein Gerichtsurteil.

Ein vorfahrtsberechtigter Fahrzeugführer war erst kurz vor einer untergeordneten Einmündung vom Fahrbahnrand aus angefahren. Ihn kann ein überwiegendes Verschulden treffen, wenn er mit einem aus der Seitenstraße kommenden Fahrzeug kollidiert. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken hervor (Az.: 13 S 34/20).

Ein Mann war mit seinem Pkw auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs, als er mit dem von rechts aus einer untergeordneten Seitenstraße kommenden Auto, das von einer Frau gelenkt wurde, kollidierte.

Das Besondere an dem Fall war, dass der Mann zuvor an einer etwa 15 Meter von der Einmündung entfernt befindlichen Bushaltestelle angehalten hatte, um einen Arbeitskollegen in sein Auto einsteigen zu lassen.

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