Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Verkehrsunfälle nicht vorhersehen lassen – und so kann es jeden immer treffen. Und jeder kann auch zu einem Unfall dazukommen. Gut, wenn man dann weiß, wie man eine Unfallstelle absichert, Erste Hilfe leistet und den Schaden dokumentiert und meldet.

Wer zu einem Unfall hinzukommt, ist gesetzlich verpflichtet, Hilfe zu leisten. Wer also nichts tut oder sich als Beteiligter gar unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert empfindliche Strafen.

Kommt man als Erster zu einem Verkehrsunfall, ist man gesetzlich verpflichtet, sich um die Verletzten zu kümmern. Ansonsten kann man wegen unterlassener Hilfeleistung zur Rechenschaft gezogen werden. Rechtliche Folgen hat es auch, wenn man sich als Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt. Dies kann sogar eine Straftat sein. Es drohen drastische Geldstrafen, ein Fahrverbot, Punkte im Flensburger Fahreignungsregister und der Entzug des Führerscheins.

Dabei sind es nur wenige einfache Schritte, die man befolgen muss, wenn man zu einem Unfall hinzukommt: Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Polizei und/oder Rettungsdienst informieren, Beweise sichern, Unfall dokumentieren, Unfallstelle räumen und als Unfallverursacher oder auch als Geschädigter den Schaden der entsprechenden Versicherung melden. Hat man mit einem Kfz einen Unfall verursacht, ist dies die Kfz-Versicherung, ist man zu Fuß oder als Fahrradfahrer für einen Unfall verantwortlich, sollte man dies der Privathaftpflicht-Versicherung melden.

Lesen Sie hier weiter:

https://www.versicherungsjournal.de/pressedienst/verbraucher/20524.html