Selbstständige, Freiberufler, aber auch andere Berufsgruppen können mit einem staatlich geförderten Rürup-Rentenvertrag für ihr Alter finanziell vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen. Zum Jahresanfang wurde der Beitrag, den man dafür von der Steuer absetzen kann, erneut angehoben.

Es gibt zwei private Altersvorsorgeformen, die staatlich gefördert werden, nämlich eine Riester-Rente und eine Rürup-Rente (auch Basisrente genannt). Die Riester-Rente ist unter anderem für gesetzlich rentenversicherungs-pflichtige Beschäftigte wie Arbeitnehmer gedacht und fördert den Riester-Sparer mit Zulagen und Steuererleichterungen. Bei der Rürup-Rente sind zudem auch Freiberufler, Selbstständige und andere Personengruppen förderberechtigt – und zwar unabhängig davon, ob sie gesetzlich rentenversichert sind beziehungsweise irgendwann waren oder nicht.

Wichtig für eine Förderberechtigung bei der Rürup-Rente ist nur, dass man einkommensteuer-pflichtig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Gefördert wird die Rürup-Rente dadurch, dass der Rürup-Sparer einen Teil seiner eingezahlten Prämien bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer steuerlich absetzen und somit sein zu versteuerndes Einkommen reduzieren kann.

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