Wer für einen Verkehrsunfall haftet, wenn ein Kfz-Fahrer blinkt, aber geradeaus weiterfährt und ein anderer Verkehrsteilnehmer sich jedoch voll und ganz auf das Blinkzeichen verlassen hat und es deswegen zu einer Kollision kommt.

Ein Verkehrsverstoß eines Vorfahrtsberechtigten, nämlich ein fehlerhaft gesetzter Blinker, führt in der Regel nicht zu einem Verlust der Vorfahrt. Es kommt allenfalls zu einer Mithaftung an einem durch den Regelverstoß verursachten Unfall. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden hervor (Az.: 4 U 1354/19).

Eine Frau wollte mit ihrem Motorrad nach links auf eine Vorfahrtsstraße abbiegen, als sich aus der gleichen Richtung ein Mann mit seinem Pkw näherte. Dieser hatte den rechten Blinker seines Fahrzeugs betätigt. Die Bikerin ging daher, ebenso wie ein vor ihr fahrendes Auto davon aus, gefahrlos abbiegen zu können. Das erwies sich als Trugschluss. Denn anstatt nach rechts in die Seitenstraße abzubiegen, fuhr der Pkw-Fahrer unbeirrt weiter geradeaus. Dadurch kam es zu einer Kollision mit dem Motorrad und dem Pkw.

Für ihre bei dem Unfall erlittenen Verletzungen und Sachschäden hielt die Motorradfahrerin den Autofahrer für verantwortlich. Sie verklagte ihn daher auf Zahlung von Schadenersatz sowie eines Schmerzensgeldes.

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