Immer wieder sieht man Autofahrer, die auf der Autobahn an einer Baustelle unzulässig den Standstreifen nutzen, um schneller voranzukommen. Ein Gericht stellt nun klar, wer dafür haftet, wenn es beim Einfädeln in die normalen Fahrspuren zu einem Unfall kommt.

Ein Verkehrsteilnehmer, der unzulässig die Standspur einer Autobahn befährt und beim Wiedereinfädeln auf die Hauptfahrbahn mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, ist in der Regel allein für den Unfall verantwortlich. Das hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden (Az.: 3a C 237/18).

Ein Mann war mit seinem Pkw in einem Bereich einer Autobahn, der wegen einer Baustelle auf eine Fahrspur begrenzt war und auf dem es zum Stau kam, auf dem Standstreifen unterwegs, um schneller voranzukommen. Als er nach einigen Metern wieder auf die immer noch einspurige Fahrbahn zurückwechseln wollte, kollidierte er mit einem von hinten kommenden, die reguläre Fahrbahn nutzenden Lkw.

Der Pkw-Fahrer hielt den Lkw-Fahrer zumindest für mitverantwortlich an dem Unfall und verklagte ihn daher auf Zahlung von Schadenersatz. Ohne Erfolg: Das Amtsgericht Frankenthal wies die Klage des Pkw-Fahrers als unbegründet zurück. Auch mit seiner beim Landgericht der Stadt eingelegten Berufung hatte der Autofahrer keinen Erfolg. So nahm er diese nach einem Hinweis des Gerichts auf deren Aussichtslosigkeit zurück (Az.: 2 S 49/19).

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