Wer zum Jahresanfang zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln möchte, sollte sich umfassend informieren und den Versicherungsumfang der neuen Police mit dem der bestehenden Kfz-Versicherung vergleichen, um teure Überraschungen zu verhindern.

In der Regel kann man die Kfz-Versicherung bis zum 30. November eines Jahres kündigen, um zum 1. Januar des nächsten Jahres zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln. Allerdings sollte man bei der Wahl einer anderen Kfz-Versicherungspolice nicht nur auf den Versicherungsbeitrag schauen. Denn so manches auf den ersten Blick günstigere Angebot kann im Schadenfall teuer werden.

Schon lange gibt es teils erhebliche Unterschiede bei der Prämienhöhe, aber auch beim Versicherungsumfang und sogar bei der Höhe eines eingeräumten Schadenfreiheitsrabatts (SFR) und der SFR-Rückstufung nach einem Schaden zwischen verschiedenen Kfz-Versicherungspolicen. Daher ist es wichtig, vor einem Wechsel der Kfz-Versicherung das neue Angebot mit der bisherigen Police eingehend zu prüfen.

Anderenfalls kann es beispielsweise sein, dass ein Kaskoschaden in der bisherigen Kfz-Police versichert gewesen wäre, in der neuen, günstigeren Kfz-Versicherung jedoch nicht oder nicht im gleichen Umfang. Im Schadenfall müsste man seinen Schaden dann selbst tragen. Die Prämienersparnis, die man möglicherweise durch den Versichererwechsel eingespart hätte, kann dies um ein Vielfaches übersteigen. Gleiches gilt, wenn die Herabstufung des SFR bei einem selbst verschuldeten Unfall in der neuen Kfz-Versicherung höher ausfällt, als es in der bisherigen.

Lesen Sie hier weiter:

https://www.versicherungsjournal.de/pressedienst/verbraucher/19404.html