Immer wieder kommt es zu Unfällen auf Parkplätzen. Ein häufiger Unfall ist dabei, dass ein Auto beim Rückwärtsfahren, um aus einer Parklücke auszuparken, mit einem anderen, hinter ihm befindlichen Auto kollidiert. Welche Haftungsprobleme hier möglich sind, zeigt ein Gerichtsurteil.

Wer seinen Pkw auf einer Parkplatzausfahrt zurücksetzt und dabei gegen ein dahinterstehendes Auto stößt, haftet alleine. Das gilt zumindest dann, wenn er nicht beweisen kann, Opfer eines Auffahrunfalls geworden zu sein. So hat das Amtsgericht Buxtehude in einem Urteil (31 C 44/21) entschieden.

Eine Autofahrerin wollte einen Parkplatz verlassen. Bevor sie auf die hinter der Parkplatzausfahrt befindliche Straße auffuhr, hielt sie an. Kurz darauf kam es zu einer Kollision mit dem hinter ihr befindlichen Auto. Der Fahrer dieses Wagens wollte den Parkplatz ebenfalls verlassen.

Die Frau behauptete, dass der Mann auf ihr Auto aufgefahren sei. Dieser trug jedoch vor, gut zwei Meter hinter dem vorausfahrenden Pkw angehalten zu haben. Die Frau habe dann unerwartet zurückgesetzt und sei in die Front seines Wagens gefahren.

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