Immer wieder kommt es vor, dass sich ein Arbeitnehmer unmittelbar nach der Jobkündigung krank meldet. Hat der Arbeitgeber Bedenken, dass die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung rechtens ist, kann dies für den Arbeitnehmer folgenreich sein, wie ein Gerichtsurteil belegt.

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ist insbesondere dann erschüttert, wenn eine Beschäftigte ihrem Arbeitgeber am Tag der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Krankschreibung vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit einem aktuellen Urteil entschieden (Az.: 5 AZR 149/21).

Eine Angestellte hatte ihren Job gekündigt. Neben der Kündigung legte sie ihrem Arbeitgeber eine als Erstbescheinigung gekennzeichnete Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vor. Mit der war sie genau während des Zeitraums ihrer letzten Arbeitstage krankgeschrieben worden.

Der Arbeitgeber weigerte sich, seiner noch Beschäftigten im Rahmen der Arbeitgeber-Lohnfortzahlung den Lohn fortzuzahlen. Sein Argument: Der Beweiswert der Bescheinigung sei erschüttert, weil mit ihr passgenau die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses abgedeckt worden sei. Daraufhin verklagte die Frau ihren Chef. Dies begründete sie damit, dass sie vor einem beginnenden Burn-out gestanden habe. Die Krankschreibung habe folglich den tatsächlichen Verhältnissen entsprochen.

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